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  7.3.  
  Sanierungsgebiet Teutoburger Platz  
  Die BVV Pankow ermächtigt das Bezirksamt Pankow, eine Rechtsverordnung zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart gemäß § 172 BauGB zu erlassen. Die Verordnung begründet einen Genehmigungsvorbehalt für den Abriss, die Änderung, die Nutzungsänderung und die Errichtung baulicher Anlagen.  
  | Quelle: Vor Ort 4 / 2007 |  
     
     
  Marthashof, Schwedter Straße 37 - 40  
  Die ehemaligen Lagerschuppen werden abgerissen. Die Abrissaktion ist der Auftakt für den Bau von Eigentumswohnungen durch die Stofanel Investment GmbH auf dem ca. 12.000 m² großen Gelände.  
  | Quelle: Vor Ort 5 / 2007 |  
     
     
  Hirschhof, Oderberger Str. 19  
  Das Grundstück, das an den Hirschhof grenzt, wird dem "Amt für Umwelt und Natur" (AUN) übereignet.